Aktionstag #MehrMitbestimmung am 4. November 2022

Druckvorlage Flyer AfA-Aktionstag (PDF, 71kB)

Wir wollen die betriebliche Mitbestimmung gesetzlich und zivilgesellschaftlich stärken. Dazu muss die Grundlage der Mitbestimmung am Arbeitsplatz, das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), grundlegend überarbeitet werden. Gewerkschaften und Betriebsräte brauchen eine zeitgemäße und rechtssichere Grundlage für die Mitbestimmung im 21. Jahrhundert. Unsere Wirtschaft verändert sich. Arbeit wird digitaler und flexibler, neue Branchen entstehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen niedrigschwellige Instrumente bekommen, diesen Wandel mitzugestalten. Nur so wird er zum Fortschritt für alle.

Union Busting ist kein Kavaliersdelikt. Die Behinderung von gewerkschaftlicher und Betriebsratsarbeit muss ein Offizialdelikt werden und strenger bestraft werden. Für eine effektive Strafverfolgung braucht es in den Ländern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften. Unternehmen, die Mitbestimmung systematisch verhindern, haben in unserer sozialen Marktwirtschaft keinen Platz.

Mach mit beim Aktionstag Mitbestimmung der AfA. Verabrede Dich am 4. November mit Deinen Kolleginnen und Kollegen, kontaktiert die AfA und die Gewerkschaften und setzt gemeinsam in Eurer Stadt ein Zeichen für die betriebliche Mitbestimmung. Egal ob Info-Stand, Kundgebung, Podiumsdiskussion oder Vernetzungstreffen - wichtig ist, dass wir uns organisieren.

Was wir fordern

Wir wollen die betriebliche Mitbestimmung gesetzlich und zivilgesellschaftlich stärken. Dazu muss die Grundlage der Mitbestimmung am Arbeitsplatz, das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), grundlegend überarbeitet werden. Gewerkschaften und Betriebsräte brauchen eine zeitgemäße und rechtssichere Grundlage für die Mitbestimmung im 21. Jahrhundert.

Im April 2022 hat der DGB einen umfassenden Reformvorschlag für das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgelegt, in dem viele dieser Forderungen bereits zur Geltung kommen. Wir setzen uns dafür ein, auf Basis dieses Vorschlags eine umfassende Überarbeitung des BetrVG zu erreichen.

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